
Bei den Bewohnerinnen und Bewohnern der Großsiedlungen von Marzahn-Hellersdorf wächst der Unmut über die aus ihrer Sicht respektlose Bebauung und Verdichtung ihrer Kieze. In den vergangenen Jahren sind aus diesem Grund zahlreiche Zusammenschlüsse entstanden: die Anwohnerinitiative Helene-Weigel-Platz, die Anwohnerinitiative Allee der Kosmonauten 155 (AdK155), der Bürgerbeirat „Zukunft TAL-Center“, die Anwohnerinitiative „Erhalt der Bowlingbahn“, die Bürgerinitiative Schulneubau Bruno-Baum-Str. & Auerbacher Ring sowie die Anwohnerinitiative Hohensaatener Straße. Letztere wehrt sich aktuell massiv gegen den Abriss der Kleeblatt-Passage und den geplanten Neubau eines C-Blocks mit sechs, acht Stockwerken und von einem Wohntürm mit bis zu 17 Stockwerken.
Die Einweihung des Neubaus der Alice-Salomon-Hochschule (ASH) am Kokoschkaplatz nahm das Bündnis zum Anlass, um Bausenator Christian Gaebler (SPD) direkt mit ihrem Frust zu konfrontieren. Die Aktivisten überreichten ihm einen gemeinsamen offenen Brief, in dem sie die aktuelle Stadtplanung scharf kritisieren. Darin heißt es:
„Wir sehen uns in der aktuellen auslaufenden Wahlperiode des Berliner Abgeordnetenhauses einer Baupolitik ausgesetzt, die immer mehr in Kollision zu den Interessen der Wohnbevölkerung gerät und diese nicht nur ignoriert, sondern bemüht ist, durch Winkelzüge und weitgehenden Ausschluss der Bevölkerung aus der Stadtplanung Interessen von Immobilienkonzernen beschleunigt durchzusetzen.“
Der zentrale Vorwurf der Initiativen lautet:
Die Verantwortlichen instrumentalisieren Bebauungspläne und ganz besonders den Paragrafen 34 des Baugesetzbuches, um Bauprojekte ohne Rücksicht auf eine harmonische Einpassung durchzupeitschen. Ihr primäres Ziel ist es, die Anzahl der Wohnungen zu maximieren. Die offizielle Begründung, Vorhaben müssten sich lediglich in die „Eigenart der näheren Umgebung einfügen“ und dürften das „Stadtbild nicht beeinträchtigen“, verkommt dabei zum bloßen Vorwand. Anstatt auf echte Beteiligung zu setzen, umgehen oder forcieren die Planer notwendige Bebauungspläne im Eiltempo, um vollendete Tatsachen zu schaffen.
Ignoranz gegenüber der Infrastruktur
Ein Hauptkritikpunkt der Anwohner betrifft die völlig unzureichende soziale Infrastruktur. Während die Kieze immer dichter besiedelt werden, bleibt der Ausbau von Arztpraxen, Kitas und Schulen auf der Strecke. Bausenator Gaebler rechtfertigt die Nachverdichtung im Bestand primär mit den geringeren Kosten – für ihn ist das Bauen auf bereits erschlossenen Flächen schlichtweg „billiger“. Andere lebenswichtige Faktoren wie die medizinische Vorsorge oder die Lebensqualität der Alteingesessenen ordnet er diesem Spardiktat unter und ignoriert sie weitgehend.
Tatsächlich bewirke der Abriss etablierter Nahversorgungs- und Freizeiteinrichtungen – wie der Kleeblatt-Passage, des TAL-Centers oder der Bowlingbahn am Feldberger Ring – eine radikale Transformation des gewohnten Umfelds. Durch die massive Ansiedlung neuer Bewohner verändere sich das Stadtbild gravierend, so die Kritik. Zudem warnen die Initiativen vor den ökonomischen Folgen: „Höhere Einstiegsmieten heben den Mietspiegel an und verändern die soziale Struktur nachhaltig.“
Politische Visionen und Doppelmoral
Besonders brisant: Nach offiziellen Besuchen in Warschau träumen einige Politiker – allen voran aus den Reihen der CDU (ca. 75 % Abgeordneten aus Westberliner) – nun auch in Berlin von Hochhausvierteln nach polnischem Vorbild. Auffällig bleibt dabei: Diese Visionen reservieren sie fast ausschließlich für den Berliner Osten. Die Entscheidungsträger lagern diese massive Verdichtung bewusst in die Großsiedlungen aus, um Schattenwürfe im eigenen Garten in den westlichen Villenvierteln zu verhindern. Damit praktizieren sie das klassische Not-in-my-backyard-Prinzip (NIMBY): Sie fordern zwar politisch große Bauprojekte, verbannen diese aber konsequent dorthin, wo sie das eigene privilegierte Wohnumfeld im Westen der Stadt nicht stören.
Historisches Erbe: Das Planungsdefizit im Osten
Dass der Paragraf 34 der amtierenden Baustadträtin Heike Wessoly (CDU) immer wieder als rechtliche Grundlage dient, ist tief in der Berliner Stadtgeschichte verwurzelt. Ein wesentlicher Grund liegt im bewussten Umgang mit dem Erbe der DDR: Einige politische Entscheidungsträger achteten damals darauf, dass bestehende städtebauliche Strukturen Ost-Berlin (DDR) weder im Einigungsvertrag noch in der Folgezeit rechtlich als qualifizierte Pläne übernommen wurden. Damit fehlte seit der staatlichen Vereinigung im Osten oft ein verbindlicher Rahmenplan.
Während im Westteil der Stadt bis heute der Baunutzungsplan 1958/1960 (in Verbindung mit der Bauordnung von 1958) als übergeleiteter, qualifizierter Bebauungsplan gilt – ergänzt durch vereinzelte modernere B-Pläne –, ist die Situation im Osten eine andere. Doch auch im Westen bröckelt dieser Schutzwall: Nach langjährigen Rechtsstreitigkeiten kam es 2024 durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG)1 zu einer faktischen Aushöhlung. Ein Investor erstritt, dass Festsetzungen des alten Baunutzungsplans (wie die Geschossflächenzahl) im Einzelfall als funktionslos betrachtet werden können, wenn sie der tatsächlichen städtebaulichen Entwicklung nicht mehr entsprechen.
Wo solche alten Pläne fehlen oder – wie nun verstärkt auch im Westen – rechtlich an Kraft verlieren, greift automatisch der Paragraf 34. Dies eröffnet Spielräume für eine Nachverdichtung, welche die Anwohner als massive Belastung erleben. Investoren und Stadtplanung peitschen Projekte oft ohne neue, detaillierte B-Pläne durch, um im Rekordtempo maximale Wohneinheiten zu schaffen.
- Die aktuelle Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 4 C 2.23) zur Funktionslosigkeit von Festsetzungen des Baunutzungsplans wurde integriert. Dies erklärt, warum selbst dort, wo Pläne existieren, Investoren heute oft mehr Masse durchsetzen können als früher gedacht. ↩︎